Insgesamt ist in Anbetracht des breiten Spektrums möglicher Misswirtschaftshandlungen und Deliktsbeträge von einem im Verhältnis zum Strafrahmen noch leichten Tatverschulden auszugehen. Insgesamt erscheint eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten für die Misswirtschaft als angemessen. Somit ist in Anwendung des Asperationsprinzips eine angemessene Erhöhung der Grundstrafe um 3 Monate vorzunehmen. Es ergibt sich damit eine hypothetische Gesamtstrafe von 23 Monaten.