4.2. 4.2.1. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23. Januar 2019 wegen mehrfacher Veruntreuung, einfacher Körperverletzung, mehrfachen Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, Fahrenlassen ohne Haftpflichtversicherung, Fahrenlassen ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Nichtabgabe von Ausweisen, Erschleichen eines Ausweises und/oder einer Bewilligung und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, wovon 8 Monate unbedingt zu vollziehen waren, einer - 11 -