Er sei der "Dumme" gewesen, der seinem früheren Arbeitgeber und dessen Treuhänder blindlings geglaubt und vertraut habe. Diese Vertrauensseligkeit möge letztlich fahrlässig sein, von einem eventualvorsätzlichen Handeln, geschweige denn von einem direkten Vorsatz, könne aber nicht ansatzweise gesprochen werden (Berufung S. 7 f.). - 10 -