Anlässlich der Befragung vor Vorinstanz am 24. Juni 2021 führte der Beschuldigte aus, er habe Fr. 80'000.00 bis Fr. 90'000.00 Schulden, weil er es zweimal mit einer Firma versucht habe, es aber nicht geklappt habe (Gerichtsakten [GA] act. 638). Weiter gab er an, er habe während seiner Ausbildungszeit zum Mechaniker Betriebswirtschaftslehre gehabt (GA act. 639). Er fügte an, Betriebswirtschaft heisse, man gehe vier Tage in die Schule und ein Tag ins Praktikum. Über Buchhaltung, Jahresrechnung und Erfolgsrechnung habe er nichts gelernt (GA act. 643).