5. Dieser Strafbefehl gilt als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23.01.2019. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 1.2. Gegen diesen ihm am 21. Juli 2020 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 23. Juli 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 24. Juni 2021 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Dieser erkannte gleichentags: