Vorgehen: Über die D. wurde durch das Gerichtspräsidium Lenzburg am tt.mm.jjjj der Konkurs eröffnet. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom tt.mm.jjjj wurde das Konkursverfahren als geschlossen erklärt und die Gesellschaft wurde von Amtes wegen gelöscht. Der Beschuldigte war seit dem tt.mm.jjjj bis zur Auflösung der Gesellschaft am tt.mm.jjjj alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer und leitete die Geschicke des Unternehmens im Alleingang. Der Beschuldigte wusste kraft seiner Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer, dass er für die Führung der Buchhaltung und der Geschäftsbücher verantwortlich war.