Der Beschuldigte hat als Gesellschafter einer GmbH, über welche der Konkurs eröffnet wurde, die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur ordnungsgemässen Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern sowie zur Aufstellung einer Bilanz verletzt, sodass deren Vermögensstand nicht oder nicht vollständig ersichtlich war. -3- Begangen: Ort: R. Zeit: tt.mm.jjjj