Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl der Anklägerin vom 20. Juli 2021 lautete wie folgt: Sachverhalt Straftatendossier 1 Misswirtschaft (Art. 165 Ziff. 1 StGB) Der Beschuldigte hat als Gesellschafter einer GmbH, über welche der Konkurs eröffnet wurde, durch Misswirtschaft bzw. durch arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung deren Überschuldung herbeigeführt oder verschlimmert. Begangen: Ort: R. Zeit: Donnerstag, tt.mm.jjjj bis Mittwoch, tt.mm.jjjj