"1. In Gutheissung der Berufung sei das Urteil des Präsidiums des Strafgerichts Lenzburgs vom 07.10.2021 in den Ziffern 3 bis 5 aufzuheben und es sei wie folgt zu entscheiden: "3. Die Beschuldigte hat die Verfahrenskosten von Fr. 830.00 zur Hälfte zu bezahlen. 4. -4- Die Beschuldigte hat die Anklagegebühr von Fr. 800.00 zur Hälfte zu bezahlen.