3. Die Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 800.00 sowie den Auslagen von CHF 30.00 insgesamt CHF 830.00 zu bezahlen. 4. Die Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 800.00 zu bezahlen. 5. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten selber zu tragen." 3.2. Gegen dieses ihr am 14. Oktober 2021 zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 25. Oktober 2021 (Postaufgabe) Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 28. März 2022 zugestellt. 4. 4.1. Die Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 11. April 2022: