3. 3.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr Fr. 400.00 c) den Kosten für die Übersetzung Fr. 152.10 d) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 310.00 e) den Spesen Fr. 107.40 f) den Kosten der Urteilsbegründung Fr. 30.00 Total Fr. 1'799.50