Mit Kostennote vom 28. Oktober 2022 macht der Verteidiger einen Aufwand von 17 Stunden und 10 Minuten, bei einem Stundenansatz von Fr. 250.00, sowie Auslagen von Fr. 276.30 und 7.7 % Mehrwertsteuer geltend. Die Entschädigung ist gestützt auf diese Kostennote – jedoch bei einem gemäss § 9 Abs. 2bis AnwT in der Regel anwendbaren Stundenansatzes von Fr. 220.00 – zuzüglich der geltend gemachten Auslagen von Fr. 117.30 (reduziert beim Aufwand für Fotokopien, da die Entschädigung pro kopierte Seite Fr. 0.50 gemäss § 13 Abs. 3 AnwT beträgt) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf gerundet Fr. 4'195.00 festzusetzen.