Entsprechend ist die Einsatzbusse um weitere Fr. 150.00 zu erhöhen. Hinzu kommt eine weitere Erhöhung um Fr.100.00, weil am 15. August 2018 11 Ziegen ausserhalb des Zaunes angetroffen worden sind, obwohl die Beschuldigte mit Verfügung des Veterinäramts verpflichtet war, ihre Tiere in entweichungssicherer Umzäunung zu halten. - 38 - Die Beschuldigte hat sich jedoch bloss in fahrlässiger Weise über die Verfügung hinweggesetzt, da sie es unterliess, die Umzäunung genügend in Stand zu halten. Es ist insgesamt noch von einem leichten Verschulden auszugehen und bei einer isolierten Betrachtung wäre eine Busse von Fr. 200.00 angemessen.