Für diese Widerhandlung erscheint eine Busse von Fr. 800.00 angemessen. Ausgehend von der Busse von Fr. 2'500.00 gemäss Urteil des Obergerichts vom 4. Juni 2019 als Grundstrafe ist diese in Anwendung des Asperationsprinzips für das vorliegende Delikt um Fr. 500.00 zu erhöhen.