Es ist nicht bekannt, dass sich Tiere tatsächlich an den rausragenden Drähten verletzt hätten, jedoch ist die davon ausgehende Gefahr erheblich, solche Drähte könnten tiefe Wunden bei einem vorbeirennenden Tier verursachen. Zudem gilt es zu beachten, dass es für die Beschuldigte ein Leichtes gewesen wäre, die defekten Maschendrahtzäune von der Weide zu entfernen, weshalb nicht mehr nur von einem leichten Verschulden ausgegangen werden kann. Für diese Widerhandlung erscheint eine Busse von Fr. 800.00 angemessen.