Am 27. August 2017 musste der Ziegenbock der Beschuldigten aus dem Flexinetz befreit werden, in welchem er sich verheddert hatte und woraus er sich ohne menschliche Hilfe nicht mehr hätte befreien können. Die Beschuldigte, welche um die Untauglichkeit des Flexinetzes gewusst hatte, hatte sich nicht darum gekümmert, einen Zaun zu errichten, welcher für die behörnten Ziegen keine Gefahr darstellen würde. Die vom Ziegenbock psychisch erlebte Stresssituation ist nicht zu bagatellisieren. Nichtdestotrotz ist im Hinblick auf alle unter Tierquälerei fallenden möglichen Handlung noch von einem eher leichten Verschulden auszugehen.