Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte die Beschuldigte am 4. Juni 2019, nachdem diese Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 24. Mai 2018 erhoben hatte, wegen Drohung, Tätlichkeiten und mehrfacher, teilweise fahrlässiger Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 90.00 und einer Busse von Fr. 2'500.00 (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Nachdem Gleichartigkeit der Strafen vorliegt, ist entsprechend dem oben Ausgeführten teilweise eine Zusatzstrafe auszusprechen.