6.4.5. Am 15. August 2018 wurden anlässlich einer Kontrolle des Veterinärdienstes festgestellt, dass sich 11 Ziegen ausserhalb des Geheges im Wald befinden (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 67 f.). Obwohl die Beschuldigte mit Verfügung vom 9. März 2015 explizit darauf aufmerksam gemacht worden war, ihre Tiere in ausbruchssicheren Gehegen zu halten, unter Strafandrohung bei Verstoss gegen diese Verfügung, hat sie nicht dafür gesorgt, dass ihre Tiere in einem entweichungssicheren Gehege untergebracht sind. Dass es sich dabei nicht um ein einmaliges Ereignis gehandelt hat, zeigen die vielen Vorfälle davor (siehe dazu oben, E. 4.4.3 ff.).