Weiter sei am 15. August 2018 anlässlich einer Kontrolle auf dem X-Hof festgestellt worden, dass sich 11 Ziegen ausserhalb des Geheges aufgehalten hätten (SV 6 der Zusatzanklage vom 17. Februar 2020). Damit habe sie jeweils (teilweise fahrlässig) gegen eine Verfügung des Veterinäramts verstossen. 6.2. Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt und verurteilte die Beschuldigte wegen mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 28 Abs. 3 TSchG (vorinstanzliches Urteil, E. 15.3).