9. März 2015, die Umzäunung so einzurichten, dass keine Rinder, Schweine und Ziegen entweichen können. Am 19. August 2017 sei die Hündin C. alleine durch ein Quartier in Q. umhergelaufen (SV 6). Sodann sei am 22. August 2018 vom Nachbarn B. dem Veterinäramt gemeldet worden, dass sich der Hund der Beschuldigten ausserhalb des Zaunes aufhalten würde (SV 5 der Zusatzanklage vom 17. Februar 2020). Weiter sei am 15. August 2018 anlässlich einer Kontrolle auf dem X-Hof festgestellt worden, dass sich 11 Ziegen ausserhalb des Geheges aufgehalten hätten (SV 6 der Zusatzanklage vom 17. Februar 2020).