WaG) nicht mehr erfüllen kann. Wenn sich die Ziegen im Wald aufhalten, werden sie selbstredend auch Jungpflanzen und Krautschicht fressen. Es ist denn auch – u.a. mittels Fotos (vgl. UA act. 297) – erstellt, dass sich die Ziegen im Wald aufgehalten haben. Gemäss Polizeibericht vom 9. September 2017 (UA act. 293 ff.) betreffend den Vorfall vom 9. August 2017 wird sodann explizit ausgeführt, dass die Ziegen zuerst im Waldstück oberhalb der Feuerstelle festgestellt werden konnten. Auch am 30. August 2017 konnten die Ziegen durch die Polizei im Wald festgestellt werden (UA act. 6).