4.4.9. Am 24. Januar 2020 wurden durch die Polizei zwei Rinder ausserhalb des Geheges angetroffen. Zudem konnte beobachtet werden, wie sie selbständig unter dem Zaun hindurch wieder auf die Weide gingen (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 188 ff.). Ebenso konnte am 21. Februar 2020 eine Kuh ausserhalb des Geheges angetroffen werden (Zusatzanklage vom 27. Juli 2020; Verfahrensakten Teil 2, Verfahren ST.2020.996). Selbst wenn bei letzterem Vorfall nicht klar ersichtlich ist, wie die Kuh die Weide verlassen hat, gibt es genügend Hinweise, dass sie das Gehege beim leicht zusammengedrückten Draht verlassen und auch wieder betreten konnte (vgl. Zusatzanklage vom 27. Juli 2020;