4.4.5. Am 22. August 2018 wurden erneut Ziegen ausserhalb des Geheges angetroffen (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 20 ff.) und es konnte durch den Polizisten J. beobachtet werden, wie die Ziegen selbständig ins Gehege zurückkehren konnten, entweder unter dem Zaun hindurch oder durch Überspringen des Zaunes (GA act. 201). Selbiges konnte bereits am 15. August 2018 durch den Veterinärdienst festgestellt werden (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 67 ff.). Es ist grundsätzlich auf das oben Ausgeführte (E. 4.4.3.) zu verweisen. Es liegen keine Hinweise vor, dass eine andere Ursache als der wenig ausbruchsichere Zaun für das Entweichen der Tiere verantwortlich wäre.