als 14 Kühe und ein Kalb ca. 300 Meter vom X-Hof entfernt auf der Strasse aufgefunden wurden, zu erkennen, dass bereits der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist. Es mag zwar sein, dass die Tiere entwichen sind, jedoch kann dies durch eine offene Stalltüre erfolgt sein. Dass sich die Stalltüre nicht schliessen liesse oder andere Baumängel aufweisen würde, ist nicht erstellt. Entsprechend ist damit grundsätzlich von einem Stall auszugehen, welcher den Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung genügt.