bestand. In der Folge sind die Tiere dennoch mit einer hohen Kadenz aus der Weide entwichen. Die Beschuldigte wäre verpflichtet gewesen, das Gehege ihrer Tiere regelmässig zu überprüfen und in Stand zu halten. Aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit hat sie jedoch die Vorschrift, Tiere in entweichungssicheren Gehegen zu halten, missachtet.