Für die von der Beschuldigten geäusserten Vermutung, dass der Nachbar B. den Zaun manipulieren oder die Tiere gezielt aus der Weide lassen würde, liegen keine Hinweise vor. Es ist denn auch nicht ersichtlich, welches Ziel der Nachbar mit einem solchen Vorgehen verfolgen könnte. Es wurde sodann vom Zeugen D. persönlich beobachtet, wie die Tiere die Weide selbständig verlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist zweifelsohne davon auszugehen, dass die Tiere die Weide durch Lücken im Zaun, welcher teilweise ohne Strom war, verlassen haben, da dieser durch die Beschuldigte zu wenig unterhalten war.