Der Zeuge D., am 30. August 2017 Kontrolleur für das Veterinäramt, erklärte sodann nachvollziehbar, dass die Zäune marode gewesen sind, in dem Sinne, dass sie über kein straffes Flexinetz und keinen Strom verfügt hätten, sodass die Tiere beliebig rein und raus gehen konnten (GA act. 208). Der Zeuge D. berichtete nicht von einer Manipulation am Zaun, welche Grund für den Ausbruch der Tiere hätte sein können. Ebenfalls der als Zeuge einvernommene Polizist J. erklärte, dass er nie eine menschliche Manipulation am Zaun angetroffen habe (GA act.