Dabei wurde jeweils festgestellt, dass die Umzäunung ohne Strom gewesen ist und Lücken aufwies (UA act. 268, 294, 301 und 315). Am 30. August 2017, anlässlich der Kontrolle durch das Veterinäramt, konnten die Ziegen beobachtet werden, wie sie durch den Zaun von der Weide entwichen sind (UA act. 5; GA act. 207 f.). Der Zeuge D., am 30. August 2017 Kontrolleur für das Veterinäramt, erklärte sodann nachvollziehbar, dass die Zäune marode gewesen sind, in dem Sinne, dass sie über kein straffes Flexinetz und keinen Strom verfügt hätten, sodass die Tiere beliebig rein und raus gehen konnten (GA act. 208).