Daher ist grundsätzlich unerheblich, dass von den ausgebrochenen Ziegen und Tiere der Rindergattung keine erhebliche Gefahr für die Menschen ausging. Vielmehr gilt es zu beachten, dass die Tiere, einmal aus der Weide ausgebrochen, sich überall frei bewegen konnten und entsprechend auch in den Wald oder auf befahrene Strassen gelangen konnten, wo sie – als nicht in freier Wildbahn sozialisierte Tiere – ihnen unbekannten Gefahren ausgesetzt waren.