3. Widerhandlung gegen Art. 7 Abs. 1 lit. a TSchV ("Gehege mit Verletzungsgefahren") 3.1. Der Beschuldigten wird in der Anklage vorgeworfen (Strafbefehl vom 26. Februar 2018, Sachverhalt 10), dass anlässlich der Tierschutzkontrolle vom 30. August 2017 festgestellt worden sei, dass sich auf den Weiden der Ziegen und der Tiere der Rindergattung mehrere Gegenstände befunden hätten, welche eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Tiere darstellen würden (defekte Maschendrahtzäune, Wellblech, Eisenstangen mit scharfkantigen Rändern).