2.8. 2.8.1. Am 15. August 2018 fand eine nicht angemeldete Spezialkontrolle des kantonalen Veterinärdienstes auf dem Hof der Beschuldigten statt. Dabei stellte der Kontrolleur N. – neben den sich ausserhalb des Geheges befindlichen Ziegen – eine stark lahmende Ziege fest, welche nur noch auf drei Beinen lief und sofortige tierärztliche Versorgung benötigte (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 67 ff.). Die Beschuldigte selber stellt in Abrede, dass eine ihrer Ziege gehinkt habe. Sie habe sie immer kontrolliert. Möglicherweise habe die Ziege wegen eines Steins gehinkt (Verfahrensakten Teil 2, UA act. 79 f.).