2.7.2. Es kann vorliegend vollumfänglich auf das oben Ausgeführte (E. 2.6.2) verwiesen werden. Der Ziegenbock wurde am Morgen im Flexi-Netz verfangen vorgefunden und es ist davon auszugehen, dass er eine Weile in dieser Position verweilen musste. Dafür spricht der angetroffene grössere Haufen Ziegenkot (UA act. 126) sowie die Tatsache, dass der Ziegenbock bei der Befreiung offenbar apathisch gewirkt hat (UA act. 4). Wiederum ist der Beschuldigten der Vorwurf zu machen, dass sie den Mangel am Gehege, welches das Wohlbefinden des Ziegenbocks massiv einschränkte, nicht behoben hat.