Beides hat die Beschuldigte unbestrittenermassen nicht gemacht, obwohl der Ziegenbock bereits einen Tag zuvor aus dem Flexi-Netz hat befreit werden müssen und der Beschuldigten damit klar war, dass dieses Netz eine Gefahr für das Wohlbefinden des behörnten Ziegenbocks darstellt. Insofern hat sie mindestens in Kauf genommen, dass sich der Ziegenbock erneut im Flexi-Netz verfangen und während einer gewissen Zeitspanne so fixiert sein könnte, ohne dass er sich selbst befreien könnte und somit erhöhten Stress ausgesetzt wäre. Wie sich zeigte, war dies denn auch tatsächlich der Fall.