ten Zaun, so wäre sie angehalten, in einer hohen Kadenz die Tiere zu überprüfen, um das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen oder die Mängel an der Einrichtung umgehend zu beheben. Beides hat die Beschuldigte unbestrittenermassen nicht gemacht, obwohl der Ziegenbock bereits einen Tag zuvor aus dem Flexi-Netz hat befreit werden müssen und der Beschuldigten damit klar war, dass dieses Netz eine Gefahr für das Wohlbefinden des behörnten Ziegenbocks darstellt.