Unklar ist erneut, wie lange sich der Ziegenbock bereits in dieser Situation befunden hatte. Nachdem der Ziegenbock jedoch bereits tags zuvor in der gleichen Situation angetroffen worden ist, es dem Ziegenbock ohne enorme Kraftanstrengungen nicht möglich gewesen wäre, sich selber aus dem Flexi-Netz zu befreien und entsprechend auf die Befreiung durch Menschen angewiesen war, ist belegt, dass das Flexi-Netz nicht geeignet war, die Weide von behörnten Ziegen zu umgeben. Mehr noch stellte das Flexi-Netz sogar eine Gefahr für den Ziegenbock dar. Die Beschuldigte ist zwar nicht verpflichtet, die Tiere ständig zu observieren. Umgibt sie sie ihre Tiere jedoch mit einem derart ungeeigne-