Insgesamt lässt sich in Bezug auf den Vorfall vom 26. August 2017 keine vorsätzliche Tierquälerei i.S. des Tierschutzgesetzes erstellen. 2.6. 2.6.1. Betreffend den Vorfall vom 27. August 2017 ist im Vollzugsbericht vermerkt, dass eine Drittperson erneut meldete, dass sich der Ziegenbock im Flexi-Netz verfangen hat (UA act. 4 und 277), weiter liegt ein Foto bei den Akten (UA act. 116). Wiederum erkennt man auf der Fotoaufnahme, dass sich das Flexi-Netz mehrfach um die Hörner des Ziegenbocks gelegt hat und es ihm verunmöglichte, sich selber aus dieser Situation zu befreien. Entsprechend musste der Ziegenbock denn auch von Angehörigen der Regionalpolizei befreit werden.