Die Bilder zeigen jedoch, dass es dem Ziegenbock allenfalls schon möglich gewesen wäre, sich selber zu befreien, jedoch nicht ohne Beschädigungen am ohnehin schon in Mitleidenschaft gezogenen Flexi-Netz zu verursachen; er hätte sich mit Kraftaufwendungen vom Netz losreissen müssen, was nicht nur für eine leichte und vernachlässigbare Einschränkung spricht. Wie bereits ausgeführt, ist jedoch nicht klar, wie lange sich der Ziegenbock bereits in dieser Situation befunden hat und wann die Beschuldigte ihn so angetroffen und befreit hätte. Der Beschuldigten kann somit insofern kein Vorwurf gemacht werden, den Ziegenbock vorsätzlich in seiner misslichen Lage gelassen zu haben.