2.5. 2.5.1. Für den Vorfall vom 26. August 2017 liegen die Meldung des Nachbarn der Beschuldigten, B., per E-Mail sowie die von ihm eingereichten Fotos des im Flexi-Netz verfangenen Ziegenbocks vor (Untersuchungsakten [UA] act. 106 f. und 112 ff.). B. macht in seiner E-Mail geltend, dass sich der Ziegenbock mit seinen Hörnern im Zaun verfangen habe und sich nicht selbst hätte befreien können. Hätte er den Ziegenbock nicht gesehen und befreit, wäre dieser wohl irgendwann an Erschöpfung gestorben. Die mitgelieferten Fotoaufnahmen zeigen deutlich, wie die Maschen des Flexi-Net- zes mehrfach um die Hörner des Ziegenbockes gewickelt waren.