In Bezug auf die lahmende Ziege lasse sich nicht erstellen, dass die Beschuldigte bereits seit hinreichender Zeit Kenntnis davon gehabt habe, dass die Ziege gelahmt und tierärztliche Hilfe benötigt habe. Sie sei als Landwirtin nicht verpflichtet, ihre Tiere ständig zu observieren. Selbst wenn sie vom lahmenden Tier gewusst hätte, so sei oft angezeigt, das Tier zuerst zu beobachten und zu schonen, es müsse nicht immer sofort der Tierarzt aufgeboten werden. Die Beschuldigte habe das Tier jedoch sicherlich nicht absichtlich lange leiden lassen, nachdem sie Kenntnis von den gesundheitlichen Beschwerden erlangt habe.