Bergekran Fr. 835.40) Fr. 1'137.00 i) die Anklagegebühr Fr. 2'500.00 Total Fr. 9'966.90 Der Beschuldigten werden die Gebühr gemäss lit. a, die Anklagegebühr gemäss lit. i sowie die Kosten gemäss lit. f, g und h im Betrag von Fr. 9'966.90 auferlegt. 8. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber." 1.7. Gegen dieses ihr am 12. November 2021 zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 22. November 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 14. März 2022 zugestellt.