und M. statt. Die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte mit Urteil vom 11. Oktober 2021: "1. Das Verfahren wird betreffend der Vorwürfe […] zufolge Verjährung eingestellt. 2. Die Beschuldigte wird von den Vorwürfen […] von Schuld und Strafe freigesprochen.