Die Beschuldigte hat fahrlässig, d.h. aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet. Am 24.01.2020 hat eine Drittperson der Polizei telefonisch gemeldet, dass eine Kuh und ein Stier aus einer Weide ausgebrochen sind und auf der Strasse beim X-Hof stehen. Die ausrückende Polizei hat daraufhin zwei Rinder auf einer Weide oberhalb des Paradieshofes festgestellt. In der Weide der Beschuldigten hielten sich weitere Rinder auf. Etwas später gelang es den beiden Rindern selbständig wieder auf die Weide der Beschuldigten zu gelangen.