Tierquälerei durch Vernachlässigung bzw. Unterlassung der nötigen Pflegehandlungen bei einer gesundheitlich beeinträchtigten Ziege Art. 26 Abs. 1 Bst. a TSchG, Art. 3 Bst. a+b, Art. 4 Abs. 1+2, Art. 6 Abs. 1 TSchG, Art. 3 Abs. 1+3, Art. 5 Abs. 1+2, Art. 16 Abs. 1 TSchV, Art. 7 Abs. 1 der VO des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren -8- Die Beschuldigte hat vorsätzlich die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet. Verstoss gegen eine Verfügung des Veterinäramtes Art. 28 Abs. 3 TSchG Die Beschuldigte hat fahrlässig, d.h. aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, einer Verfügung des Veterinäramtes nicht Folge geleistet.