1.2. Gegen diesen Strafbefehl reichte die Beschuldigte am 9. März 2018 Einsprache ein, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 13. März 2018 die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden überwies. 1.3. Am 17. Februar 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg Zusatzanklage mit folgenden vorliegend noch interessierenden Vorwürfen: "[…] Sachverhalt 3: (Act. 19 - 44) Halten von Tieren in nicht entweichungssicherem Gehege Art. 28 Abs. 1 Bst. a TSchG, Art. 4 Abs. 1 Bst. b TSchG, Art. 7 Abs. 1 Bst. c TSchV