Die Tiere brechen aus dem Gehege aus und begeben sich in den Wald, wo Krautschicht und die Jungpflanzen abgefressen werden. -6- Die Beschuldigte hat das Gehege ungenügend unterhalten. In der Vergangenheit sind bei ihr immer wieder Tiere aus den Gehegen ausgebrochen. Entsprechend müsste sie Massnahmen ergreifen, dass dies nicht mehr geschehen kann. […] Ort.: Q. Zeit: 26. August 2017, 09.30 Uhr bis 05. September 2017 […]"