Weiter hatte die Kuh keine Ohrmarken und der Stier hatte lediglich eine Ohrmarke. Die Beschuldigte hat die Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie nicht dafür gesorgt hat, dass der Ziegenbock sich nicht wiederholt im Netz verfangen kann. Die Ziegen sind täglich aus der Weide entwichen. Vom Nachbar B. wurde dem Veterinärdienst per Mail mitgeteilt, dass die Ziegen am 2. September 2017, 3. September 2017, 4. September 2017 und am 5. September 2017 aus dem Gehege entwichen sind.