Die Beschuldigte hat das Gehege ungenügend unterhalten. In der Vergangenheit sind bei ihr immer wieder Tiere aus den Gehegen ausgebrochen. Entsprechend müsste sie Massnahmen ergreifen, dass dies nicht mehr geschehen kann. Die Beschuldigte hat die Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie nicht dafür gesorgt hat, dass die Tiere nicht von der Weide ausbrechen können. Ort : Q., X-Hof Zeit: 03. September 2017, 16.45 Uhr (festgestellt) […] Sachverhalt 9: (Act. 398 - 432) Mehrfaches Halten von Tieren in nicht entweichungssicherem Gehege Art. 28 Abs. 1 Bst. a TSchG, Art. 4 Abs. 1 Bst. b TSchG, Art. 7 Abs. 1 Bst. c TSchV