Ort : Q., X-Hof Zeit: 11. August 2017, 11.00Uhr (festgestellt) Sachverhalt 6: (Act. 307 - 314) […] Verstoss gegen eine Verfügung des Veterinäramtes Art. 28 Abs. 3 TSchG Die Beschuldigte hat einer Verfügung des Veterinäramtes nicht Folge geleistet. Am Samstag, 19. August 2017, 11.14 Uhr, ging bei der Polizei ein Notruf ein, wonach ein herrenloser Hund im Quartier im Q. umherläuft. Die Polizei konnte die Hündin "C." antreffen, welcher der Beschuldigten gehört. Die Beschuldigte hat angegeben, dass ihr der Hund durch das Maisfeld davongerannt sei. Anschliessend sei er ihr gefolgt, als sie mit ihrem Auto nach Q. fuhr.