Die Beschuldigte wurde entsprechend kontaktiert. Sie gab an, dass die Ziegen den Weg nach Hause alleine wieder finden werden. Die Beschuldigte hat das Gehege ungenügend unterhalten. In der Vergangenheit sind bei ihr immer wieder Tiere aus den Gehegen ausgebrochen. Entsprechend müsste sie Massnahmen ergreifen, dass dies nicht mehr geschehen kann. -3- Die Beschuldigte hat die Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie nicht dafür gesorgt hat, dass die Tiere nicht von der Weide ausbrechen können. Ort: Q., X-Hof Zeit: 09. August 2017, 08.47Uhr (festgestellt) Sachverhalt 5: (Act. 300 - 306)