2.6. Insoweit der Beschuldigte – wie bereits vor Vorinstanz – eine Verletzung des Anklagegrundsatzes rügt (Berufung S. 5 ff.), kann ihm nicht gefolgt werden. Dem Beschuldigten wurde im zur Anklage erhobenen Strafbefehl vorgeworfen, am 19. Juni 2021 um ca. 21.47 Uhr in Baden zwischen der Kreuzung Güterstrasse-Haselstrasse und der Bahnunterführung Haselstrasse beim Beschleunigen des Fahrzeugs Fiat X. in einem niedrigen Gang durch hohe Motordrehzahlen unnötigen Lärm verursacht zu haben. -7-